Nicht jeder ärztliche Kunstfehler wird von den Gerichten als Behandlungsfehler angesehen.
Wir unterstützen Sie als Patient bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen bei falschen Behandlungsabläufen, Nichterheben von Befunden, manchen Diagnosefehlern, Therapiefehlern und wenn ihr Zahnersatz mangelhaft ist.